|
Versichert ist das gesamte Gebäude mit seinen Bestandteilen (z. B. Fenster, Türen, Heizung usw.) einschließlich Fundamente, Grund- und Kellermauern. Üblicherweise wird eine Erstattung zum Neuwert (= Wiederaufbaupreis) vereinbart, damit im Schadenfall keine Restkosten verbleiben. Sogar bestimmtes Zubehör, das der Instandhaltung oder Nutzung zu Wohnzwecken dient, ist mitversichert (z. B. Ersatzdachziegel, die im Keller gelagert sind, oder das Heizöl im Kellertank).
Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen, die der Mieter (auch wenn dies ein Verwandter ist) in das Gebäude eingefügt hat oder für die er die Gefahr übernimmt. Diese Sachen sollte der Mieter über seine Hausratversicherung absichern.
|
|
|
Neben der Übernahme der Kosten für eine fachgerechte Reparatur oder den Wiederaufbau nach einem Totalschaden, umfasst die Wohngebäudeversicherung üblicherweise noch folgende Leistungen:
- Kostenübernahme für Aufräumung oder Abbruch des versicherten Gebäudes, meist prozentual auf einen Anteil der Versicherungssumme begrenzt (5 % -10 %).
(Kosten für das Abfahren von Schutt zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder die Entsorgung)
- für Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
Kosten für Maßnahmen, auch erfolglose, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens für notwendig halten durften, sind unbegrenzt versichert.
- entgangener Mietgewinn
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu Wohnzwecken vermietet haben, dieses aber z. B. durch einen Brand zerstört wurde, übernehmen die Versicherer für einen gewissen Zeitraum (meist 12 Monate) die entgangene Miete einschließlich der Nebenkosten. Sogar für die Wohnung, die Sie selbst bewohnen, wird eine ortsübliche Miete im Schadenfall gezahlt.
-
|
|