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Versicherte Gefahren

Feuer

Hierzu gehört der klassische Wohnungsbrand, aber auch Blitzschlag, Explosion und Absturzschäden von bemannten und unbemannten Flugkörpern oder deren Teilen. Auch die Folgeschäden z. B. durch Ruß oder Löschwasser der Feuerwehr, werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen.
Bitte beachten Sie, dass viele Versicherer Schäden durch Blitzschlag nur übernehmen, wenn der Blitz direkt in Ihr Haus einschlägt. Dem gegenüber versichern einige Anbieter zusätzlich ohne Mehrbeitrag die häufig eintretenden Schäden, die durch Überspannung nach einem Blitzschlag entstehen können.
Überspannungsschäden entstehen dann, wenn der Blitz z. B. in eine Stromleitung außerhalb des Gebäudes eintritt und durch die hohe Spannung einen Kurzschluss in den Elektrogeräten Ihres Hauses, z. B. an der Heizungsanlage oder der Klingel- und Wechselsprechanlage, verursacht.

 

Leitungs und Rohrbruch

Der Versicherungschutz erstreckt sich auch auf Leitungswasser, das Ihr Gebäude oder Gebäudebestandteile beschädigt. Versicherungsschutz besteht im Falle von ist bestimmungswidrig ausgetretendem Leitungswasser.
Hochwasserschäden oder Witterungsniederschläge sind damit nicht versichert. Diese Gefahren können bei einigen Versicherern gesondert abgesichert werden (Elementarschadenversicherung).

 

Strum und Hagel

Bei Schäden durch einen Sturm von mindestens Windstärke acht, (Windgeschwindigkeiten zwischen 62 und 74 km/h ) sind Schäden am Gebäude durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms (z.B. Dach wird abgedeckt) abgesichert.
Wenn durch den Sturm umherfliegende Teile das Gebäude beschädigen und dadurch Witterungsniederschläge eindringen, sind sowohl die Gebäude- als auch die Folgeschäden mitversichert. Das gilt auch für Hagelschäden. Für Schäden an Ihrem Hausrat (z. B. den Möbeln) kommt Ihre Hausratversicherung auf.

 

Vandalismus

Schäden auf Grund mutwilliger Beschädigung Ihrer Immobilie (z. B. Graffiti an der Hauswand) sind bei den meisten Versicherern nicht mitversichert. Bei einigen Gesellschaften kann diese Leistung gesondert eingeschlossen werden.

 

Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung Lawinen

Versicherer bezeichnen die aus diesen Gefahren resultierenden Schäden als „Elementarschäden“.
Diese Gefahren sind grundsätzlich nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert. Sie können bei einigen Anbietern aber gegen Beitrag mitversichert werden. Den Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen von Erdbeben, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch und Lawinen gibt es in West-Deutschland erst seit gut 10 Jahren.

Welche finanzielle Bedrohung diese Gefahren darstellen, zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit ganz deutlich. Die Oderflut im August 2002 verursachte einen Gesamtschaden von ca. 9,5 Milliarden EUR.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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