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Wann sollte versichert werden ?

Die Gebäudeversicherung sollte sofort bei Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden.

Für die ersten sechs bis zwölf Monate kann darüber hinaus bei Abschluss eines 5-Jahres-Vertrages eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung in den Vertrag eingeschlossen werden. Diese bietet Versicherungsschutz für mögliche Feuerschäden. Dabei sind auch die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Bauplatz oder in seiner unmittelbaren Nähe lagernden Baustoffe, soweit Sie die Gefahr dafür tragen, versichert.

Die Erstprämie wird zu Beginn des Vertrages fällig, verwertet wird diese Prämie allerdings erst ab dem nächsten Versicherungsjahr.

Darüber hinaus können in der Rohbauversicherung gegen Beitrag folgende Schäden abgesichert werden:

  • · Leitungswasserschäden
    Schutz besteht für Leitungswasserschäden -ohne Frostschäden- vor Bezugsfertigkeit des Hauses.
  • · Sturmschäden
    Diese Schäden sind vor Bezugsfertigkeit versichert, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist, alle Außentüren eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind.
  • Damit auch die Baumaterialien gegen sonstige Schäden mitversichert sind, können Sie dafür eine so genannte Bauleistungsversicherung vereinbaren.
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    Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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