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Varianten

Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag (Sofortrente oder aufgeschobene Rente)

Aus dieser Form der Versicherung erhält der Versicherte nach Zahlung eines Einmalbeitrages meist zu Beginn des nächsten Monats oder aber auch nach einer Wartezeit von evtl. mehreren Jahren eine lebenslange Rentenzahlung. Auch Hinterbliebende können Sie mit der Rentenversicherung finanziell absichern. So können Sie z. B. eine Garantiezeit vereinbaren (meist 10 Jahre) in der die Rente an die Hinterbliebenen weiter gezahlt wird. Auch die Variante der Beitragsrückgewähr nach Tod ist sinnvoll, um Hinterbliebene finanziell abzusichern. Bei dieser Form werden bei Tod der versicherten Person die Beiträge an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.

Besonders geeignet ist die Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag (Sofortrente) beispielsweise für die Verwendung der Ablaufleistung aus einer fällig werdenden Kapital bildenden Lebensversicherung. Interessant ist diese Versicherung also für Personen, die über einen größeren Geldbetrag verfügen und diese Summe für eine zusätzliche Rente sinnvoll verwenden möchten.

 

Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung

Bei dieser Form der Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer mehrere Jahre gleichbleibende Beiträge in die Rentenversicherung. Spätestens zum vereinbarten Rentenbeginn endet die Beitragszahlung und aus dem angesparten Kapital wird eine lebenslängliche Rente gezahlt, deren Höhe direkt bei Vertragsabschluss garantiert wird. Die Rente erhöht sich durch Überschussanteile, die von dem Versicherer erwirtschaftet und ausgeschüttet werden.

 

Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung und Kapitalwahlrecht

Diese Form der Rentenversicherung eignet sich sowohl für die persönliche und private Altersvorsorge als auch für Geldanleger. Im Prinzip funktioniert diese Rentenversicherung wie eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Einmalbeitrag. Der Versicherte zahlt einen größeren Einmalbetrag auf ein Depotkonto bei der gewählten Versicherungsgesellschaft. Aus diesem Depot entnimmt die Versicherungsgesellschaft - ohne weiteres Zutun des Versicherten - mindestens fünf Jahre lang Beiträge für die Rentenversicherung. Im Depot wird das Geld mit einem meist jährlich neu festgelegten Zinssatz verzinst. Die Depotzinsen sind steuerpflichtig.
Nach Ablauf der fünf Beitragsjahre ruht die Versicherung bis zum vereinbarten Rentenbeginn, mindestens sieben Jahre. Die Aufschubzeit beträgt daher (auch aus steuerlichen Gründen) zwölf Jahre. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kommt die Kapitalabfindung steuerfrei zur Auszahlung.

Der Versicherte hat das Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rentenzahlung.

Die Vorteile dieser Versicherungsform liegen unter anderem darin, dass eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Auf Grund der kurzen Beitragszahlungsdauer fällt es leicht, den Überblick über die persönliche Finanzsituation zu behalten.

Geeignet ist diese Versicherung für alle, die Ersparnisse gebildet haben und eine ebenso sichere wie renditestarke Anlagemöglichkeit suchen.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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