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Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei anderen Formen der Altersvorsorge, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Lebensversicherer übernehmen das nicht vorhersehbare „Langlebigkeitsrisiko“, also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird.
Die Rentenleistung entfällt, wenn die versicherte Person stirbt. Leistungen für Hinterbliebene können aber auf unterschiedliche Art und Weise gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Neben der Vereinbarung der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit oder einer Beitragsrückerstattung abzüglich gezahlter garantierter Renten möglich.
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