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Bei dieser Form der Rentenversicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für eine weitere Rente auf. Die Sparanteile des Beitrages werden direkt in einem oder mehreren Investmentfonds - so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt. Diese Sondervermögen wird von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt.
Weil die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Wertentwicklung des/der gewählten Fonds winken hohe Gewinnchancen. Allerdings müssen auch Verluste einkalkuliert werden.
Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages einmal erreicht, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert ist.
Weil die fondsgebundene Rentenversicherung keine Garantien auf die Sparbeiträge gewährt, sollten die jeweiligen Fonds sorgfältig und möglichst mit Hilfe eines fachkundigen Beraters ausgewählt werden. Wichtig ist, dass sich die Wahl nach der persönlichen Risikoneigung des Versicherungsnehmers richtet. Wer auf sehr risikoreiche Fonds setzt, zum Beispiel Branchenfonds oder Fonds, die in Schwellenländern anlegen, kann zwar auf hohe Gewinne hoffen, muss aber auch den Verlust seiner Sparbeiträge einkalkulieren.
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