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Eine private Rentenversicherung wendet sich an diejenigen, die ihren Lebensstandard im Rentenalter aufrecht erhalten möchten.
Bei der privaten Rentenversicherung ist im Vorfeld keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das heißt, dass Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapital bildenden Lebensversicherung nicht in Frage kommt, über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen können.
Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hierbei wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart. Die monatlichen Renten werden ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt und das ein Leben lang.
Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ oftmals ein so genanntes Kapitalwahlrecht, d. h. vor Fälligkeit des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente bezieht oder eine einmalige Kapitalleistung ausgezahlt bekommt.
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