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Träger

Die Beiträge an die GUV muss der Arbeitgeber alleine zahlen. Die Beiträge sind nicht Bestandteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, sie werden getrennt und von der Berufsgenossenschaft (BG) selbst erhoben. Die Höhe der Beiträge für die einzelnen Personen sind von der beruflichen Gefahr (Gefahrklassen) und vom gezahlten Entgelt (Jahresarbeitsverdienst) abhängig.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind in erster Linie die Berufsgenossenschaften (gewerbliche, landwirtschaftliche, See-Berufsgenossenschaft), aber auch die Gemeinden und Gemeindeunfallversicherungsverbände.

 

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