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Leistungen

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) kommt nach berufsbedingten Unfällen für die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und, in schweren Fällen, für Unfallrenten auf. Bei Wegeunfällen und Berufskrankheiten wird ebenfalls gezahlt.

Seit 1971 sind Schüler, Studenten und Kinder im Kindergarten auf Staatskosten ebenfalls versichert – in den Ausbildungsstätten, auf dem Weg dorthin und zurück. Jeder Unfall muss dem Arbeitgeber oder der Schule umgehend gemeldet werden. Von dort wird der jeweilige Versicherungsträger unterrichtet, und alles Weitere nimmt seinen Gang.

Die Verhütung von Arbeitsunfällen gehört auch zu den Aufgaben der GUV. Dazu erlassen die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften; die Unfallversicherungsträger überwachen deren Umsetzung.

 

Bei Umwegen kein Versicherungsschutz!

Für Wegeunfälle kommt die kollektive Unfallversicherung nur auf, wenn sie sich auf dem kürzesten oder schnellsten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Schule ereignen. Dabei kann es noch Ausnahmen geben, wie z. B. bei Fahrgemeinschaften.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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