Navigationsbalken
Was leistet die PV

Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße täglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält einen Teil der Kosten für die Pflege zu Hause erstattet.

Bei häuslicher Pflege, z. B. durch Angehörige oder Bekannte, wird ein Pflegegeld gezahlt. Während des Urlaubs oder sonstiger Verhinderung der pflegenden Personen (z. B. Angehörige) werden bis zu einem Höchstbetrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege (Tages- und Nachtpflege) oder in Krisensituationen der Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen erstattet.

Wenn häusliche Pflege nicht möglich ist, stellt die Pflegeversicherung auch Leistungen für ständige Versorgung in Pflegeheimen (vollstationäre Pflege) zur Verfügung.Die Höhe der Leistungen ist abhängig von der so genannten Pflegestufe. Die Pflegestufe spiegelt den Grad der Pflegebedürftigkeit wieder. Festgestellt wird die Pflegestufe in der privaten Pflegeversicherung durch den unabhängigen Gutachterdienst Medicproof im Umfeld des Pflegebedürftigen. Für die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt der medizinische Dienst diese Aufgabe.

Die Pflegestufen

Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit

Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit

Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit

 

Vorraussetzung für die Pflegestufen

Pflegestufe I: mind. 1 x täglich Hilfebedürftigkeit für mind. zwei Verrichtungen aus Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie mehrfach wöchentlich für hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegestufe II: wie Pflegestufe I, jedoch mind. 3 x täglich Hilfebedürftigkeit

Pflegestufe III: wie Pflegestufe I, jedoch rund um die Uhr Hilfebedürftigkeit

Die Festlegung der Pflegestufe ist abhängig von der Häufigkeit des Pflegebedarfs und dem damit verbundenen Zeitaufwand.

 

 

Pflegestufe

Leistungsart

I

II

III

häusliche Pflege:

205 €

410 €

665 €

durch ehrenamtliche
Pflegepersonen (Pflegegeld)

durch anerkannte Pflegedienste auch teilstationäre Tages- und Nachtpflege (Kostenersatz)

384 €

921 €

1.432 €

Ersatzpflege bei Ausfall / Urlaub

Kurzzeitpflege in Krisensituationen

je 1432 € p. a.
für max. vier Wochen pro Kalenderjahr

sonstige Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel und Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegepersonen

soziale Sicherung der Pflegepersonen

unter bestimmten Voraussetzungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowie Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

vollstationäre Pflege
(ausschließlich in anerkannten Pflegeheimen)

1.023 €

1.279 €

1.432 €

Beihilfeberechtigte bekommen diese Leistungen anteilig von der Beihilfestelle und der Pflegeversicherung.

Die Begrenzungen der Leistungen zeigen, dass die Pflegeversicherung oftmals nicht alle Kosten abdeckt, die im Pflegefall entstehen. Die verbleibenden Kosten können mit einer Pflege-Ergänzungsversicherung abgesichert werden.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

Impressum