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Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße täglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält einen Teil der Kosten für die Pflege zu Hause erstattet.
Bei häuslicher Pflege, z. B. durch Angehörige oder Bekannte, wird ein Pflegegeld gezahlt. Während des Urlaubs oder sonstiger Verhinderung der pflegenden Personen (z. B. Angehörige) werden bis zu einem Höchstbetrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege (Tages- und Nachtpflege) oder in Krisensituationen der Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen erstattet.
Wenn häusliche Pflege nicht möglich ist, stellt die Pflegeversicherung auch Leistungen für ständige Versorgung in Pflegeheimen (vollstationäre Pflege) zur Verfügung.Die Höhe der Leistungen ist abhängig von der so genannten Pflegestufe. Die Pflegestufe spiegelt den Grad der Pflegebedürftigkeit wieder. Festgestellt wird die Pflegestufe in der privaten Pflegeversicherung durch den unabhängigen Gutachterdienst Medicproof im Umfeld des Pflegebedürftigen. Für die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt der medizinische Dienst diese Aufgabe.
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