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Berufsunfähigkeit liegt i. d. R. vor, wenn Sie voraussichtlich dauernd zu mindestens 50 % außer Stande sind, Ihren Beruf auszuüben. Festgestellt wird das durch einen Arzt. Einige Unternehmen bieten auch so genannte Leistungsstaffeln an, wie z. B.:
bis 25 % Berufsunfähigkeit (BU): keine Leistung über 25 bis 75 % Berufsunfähigkeit: BU-Leistung analog dem Grad der BU über 75 % Berufsunfähigkeit: volle Berufsunfähigkeitsleistungen
Dabei ist Berufsunfähigkeit ein Dauerzustand im Gegensatz zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Dauerzustand heißt, dass für mindestens sechs Monate die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann. In Ausnahmefällen kann die Berufsunfähigkeit auch vorher bereits anerkannt werden.
Wenn Sie für mindestens sechs Monate ununterbrochen pflegebedürftig (mindestens Pflegestufe I) gewesen und deswegen täglich gepflegt worden sind, dann wird rückwirkend von Beginn der Pflegebedürftigkeit an die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung fällig.
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