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Die gesetzliche Rentenversicherung teilt sich in verschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts auf, die alle staatlicher Aufsicht unterstehen. Die verschiedenen Körperschaften (Träger) sind für verschiedene Personenkreise zuständig.
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Bundesversicherungsanst alt für Angestellte (BfA) Sitz in Berlin
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Für alle Angestellten, Künstler, Publizisten, selbstständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Entbindungspfleger
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Landesversicherungsansta lten für Arbeiter (LVA) 18 verschiedene LVA
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Für Arbeiter, Handwerker und selbstständige Handwerksmeister
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Seekasse
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Für in der Seefahrt beschäftigte Angestellte und Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
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Bundesknappschaft Sitz in Bochum
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Für Angestellte und Arbeiter in knappschaftlichen Betrieben (Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden)
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Bundesbahn-Versicherung sanstalt
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Für Angestellte und Arbeiter der Deutschen Bundesbahn
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