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Leistungen

Invaliditätsleistung

Die Absicherung der Invalidität ist der Kern einer privaten Unfallversicherung. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und spätestens nach drei weiteren Monaten ärztlich festgestellt und gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.

Wenn Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind, wird der Invaliditätsgrad nach der allgemein verbindlichen Gliedertaxe ermittelt. Der Verlust eines Auges würde beispielsweise eine 50-prozentige Invalidität bedeuten, der Verlust des Gehörs auf einem Ohr beispielsweise 30 %. Leistungen der privaten Unfallversicherung werden schon bei einem Invaliditätsgrad von 1 % fällig. Aufschluss über die genaue Höhe der Invalidität kann allerdings nur ein ärztliches Gutachten geben. Die Höhe der Versicherungsleistung ist neben dem Invaliditätsgrad auch abhängig von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ist beispielsweise eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart, so werden dem Unfallopfer bei Verlust eines Auges 50.000 Euro als Kapitalabfindung ausgezahlt.

 

Um eine Erhöhung der Invaliditätsleistung zu erreichen, kann entweder die Versicherungssumme erhöht oder eine so genannte Progression im Vertrag vereinbart werden. Sie bewirkt, dass die Leistungen progressiv mit dem Invaliditätsgrad bis auf beispielsweise 300 % der Versicherungssumme ansteigen.

Zu beachten ist: Der Einschluss einer Progression erfordert einen vergleichsweise geringen Beitragszuschlag. Nachteilig ist wiederum, dass die Progression in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 26 % greift, jedoch über 90 % der Unfälle Dauerbeeinträchtigungen nach sich ziehen, die unterhalb dieser Grenze liegen. Die Progression bewirkt also eine besonders hohe Absicherung sehr schwerer Unfälle.

 

Todesfallleistung

Diese Leistung wird erbracht, wenn der Unfall innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, zum Tode führt.

 

Übergangsleistung / Übergangsentschädigung

Wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Unfall noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent besteht und bis dahin ununterbrochen bestanden hat, dann wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsentschädigung ausgezahlt. Sie soll Schwerverletzten Hilfe bieten, zum Beispiel zur Finanzierung einer Heilbehandlung.

Folgende Leistungen können bei den meisten Versicherungsunternehmen zusätzlich abgesichert werden oder sind automatisch mitversichert:

 

Tagegeld

Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Bei nur teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird entsprechend abgestuft. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem für Selbstständige.

 

Unfall-Krankenhaustagegeld

Ein Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls aus medizinischen Gründen vollstationär in Behandlung befindet. Die Leistungsdauer ist auf maximal zwei Jahre vom Unfalltag an begrenzt. Bei Aufenthalten in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten wird kein Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt.

 

Genesungsgeld

Nach einem Krankenhausaufenthalt wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie für das Krankenhaustagegeld noch zusätzlich ein Genesungsgeld gezahlt, maximal jedoch für 100 Tage. Der Anspruch entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus, also nicht bei Tod des Geschädigten im Krankenhaus.

 

Bergungskosten

Sie sind kostenfrei in nahezu jedem Unfallversicherungsvertrag bis zu einer bestimmten Höhe (z. B. 10.000 Euro) mitversichert. Die Leistung wird erbracht, wenn Unfallverletzte gesucht oder geborgen werden müssen. Es genügt, wenn die berechtigte Vermutung eines Unfalls vorliegt.

 

Kosmetische Operationen (KOSOP)

Wenn durch einen Unfall das äußere Erscheinungsbild dauernd beeinträchtigt ist, übernimmt der Versicherer die Kosten für kosmetische Operationen und der klinischen Behandlung und Unterbringung bis zu dem vereinbarten Betrag von z. B. 10.000 Euro.

 

Dynamik

Bei Vertragsabschluss können Sie eine so genannte Dynamik vereinbaren. Um eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen z. B. wegen Inflation zu vermeiden, werden die Leistungen und der Beitrag jährlich automatisch angepasst.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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