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Beiträge

Anders als in der sozialen Pflegeversicherung ist die Beitragshöhe in der Privaten nicht vom Einkommen abhängig.

Die Beiträge richten sich nach:

  • · dem Lebensalter bei Eintritt in die Versicherung
  • Im Unterschied zu der sozialen Pflegeversicherung wird aus Teilen der Beiträge eine Rückstellung für das steigende Pflegerisiko im Alter gebildet. Diese Kapitalbildung macht die privat Versicherten von der drohenden Überalterung der Bevölkerung weitestgehend unabhängig.
  • Bei einer Versicherungszeit von mindestens fünf Jahren in der privaten Krankenvoll- oder Pflegepflichtversicherung ist kein Beitrag zu zahlen, der den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigt.

    Nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und Kinder in Schul- oder Berufsausbildung sind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Kinder über kein monatliches Gesamteinkommen von derzeit (2003) 340 EUR, bei geringfügiger Beschäftigung 400 EUR, verfügen. Behinderte Kinder, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, sind ohne jede Altersgrenze beitragsfrei in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

    Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss in Höhe von 50% (höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber bei Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen hätte). Für das Bundesland Sachsen gibt es eine Sonderregelung.

     

    Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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